Bedingungen für die Teilnahme an Skikursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen des SV- DJK Taufkirchen Abteilung Skisport.

 

1. Veranstalter
Veranstalter von Skikursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) im Berg- und Skisport-Bereich ist der SV-DJK Taufkirchen e.V. (nachfolgend SV-DJK genannt). Verantwortlich für die Durchführung ist die Abteilung Skisport. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

 

2. Teilnahmebedingung
Soweit nicht einzelne Veranstaltungen ausdrücklich offen (Anzeige) ausgeschrieben sind, sind ausschließlich Mitglieder des SV-DJK gemäß Vereinssatzung teilnahmeberechtigt. Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen ist der Vereinsausweis vorzulegen. Der Vereinsausweis ist auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Darüber hinaus gilt für die Teilnahme an den Ski- und Snowboardkursen: Die Kinder müssen das fünfte Lebensjahr erreicht haben.

 

3. Teilnehmergebühr/Fahrtkosten
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Abteilung Skisport wird eine Teilnehmergebühr erhoben. Die Teilnehmergebühr wird für die einzelnen Veranstaltungen in der Ausschreibung bekanntgegeben. Der SV-DJK vermittelt für die Teilnehmer die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten. Teilnehmergebühren und Beförderungsentgelte sind bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung im Voraus zu entrichten.

 

4. Änderungsvorbehalt
Der SV-DJK behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden die bezahlten Teilnehmergebühren und Beförderungsentgelte in vollem Umfang zurückerstattet. Des Weiteren bleiben kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder Absagen von ausgeschriebenen Veranstaltungen aus wetterbedingten oder anderen zwingenden Gründen vorbehalten. Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen weiter entfernten Ort bleibt eine Nachbelastung mit den höheren Kosten vorbehalten. Bei vollständiger Absage der Veranstaltung werden die Fahrtkosten, sowie 90% der Teilnehmergebühr zurückerstattet, sofern dem SV-DJK keine Regresskosten entstanden sind. 10% der Teilnehmergebühr verbleiben dem SV-DJK als Bearbeitungskosten. Darüber hinaus gilt für die Teilnahme an den Ski- und Snowboardkursen: Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Skikursgruppen bleibt die Zusammenlegung von leistungsnahen Skikursgruppen vorbehalten.

 

5. Rücktritt des Teilnehmers
Bei einem Rücktritt oder Erkrankung des Teilnehmers gelten die in der Ausschreibung der Veranstaltung aufgeführten Regelungen.

Darüber hinaus gilt für die Teilnahme an den Ski- und Snowboardkursen: Bei einem Rücktritt oder Erkrankung des Teilnehmers bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden dem Teilnehmer die Teilnehmergebühren und Fahrtkosten erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist keine Erstattung von Teilnehmergebühren und Fahrtkosten mehr möglich.

 

6. Weisungsrecht
Der SV-DJK hat als Veranstalter das Weisungsrecht bei den Veranstaltungen. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstaltungsleiters/Skilehrers Folge zu leisten. Der SV-DJK ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen des Veranstaltungsleiters/Skilehrers nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung von Teilnehmergebühr und Fahrtkosten.

Darüber hinaus gilt für die Teilnahme an den Ski- und Snowboardkursen: Eine Entfernung während des Skikurses ist nur nach vorheriger Abmeldung beim Skischulleiter/Skilehrer gestattet.

 

7. Haftung
Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der SV-DJK haftet insbesondere nicht bei Unfall, Verletzung, Schädigung, Verlust, Diebstahl sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen. Im Rahmen der Mitgliederversicherung des SV-DJK besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der gesonderte Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

 

8. Krankenversicherungsschutz
Für die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen besteht seitens des SV-DJK kein Krankenversicherungsschutz. Bei Fahrten zu Veranstaltungsorten wird den Teilnehmern empfohlen, für eine ausreichende Auslandskrankenversicherung zu sorgen.

Neben den hier angeführten Teilnahmebedingungen gelten die Angaben in den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen.